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   VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL   

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https://dejure.org/2005,32625
VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
VG Halle, Entscheidung vom 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
VG Halle, Entscheidung vom 08. April 2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft; Einleitung des Abschiebungsverfahrens als Anordnungsgrund; Familiäre Lebensgemeinschaft mit dem minderjährigen Sohn als Abschiebehindernis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 27 Abs. 1
    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Kinder, deutsche Kinder, örtliche Zuständigkeit, Umverteilung, räumliche Beschränkung, vorübergehendes Verlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97

    Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Solche Gründe sind insbesondere das Verhältnis des Vaters zu seinem von ihm anerkannten Kind (BVerfG, Beschl.v. 20. März 1997 ­2 BvR 260/97 ­ Juris).
  • OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03

    D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der ­ wie hier ­ im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 ­ 3 BS 380/03 ­, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 ­ 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799).
  • OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03

    D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der ­ wie hier ­ im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 ­ 3 BS 380/03 ­, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 ­ 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799).
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