Rechtsprechung
VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft; Einleitung des Abschiebungsverfahrens als Anordnungsgrund; Familiäre Lebensgemeinschaft mit dem minderjährigen Sohn als Abschiebehindernis
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 27 Abs. 1
D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Kinder, deutsche Kinder, örtliche Zuständigkeit, Umverteilung, räumliche Beschränkung, vorübergehendes Verlassen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich …
Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
Solche Gründe sind insbesondere das Verhältnis des Vaters zu seinem von ihm anerkannten Kind (BVerfG, Beschl.v. 20. März 1997 2 BvR 260/97 Juris). - OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03
D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung, …
Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der wie hier im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 3 BS 380/03 , InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799). - OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03
D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche …
Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der wie hier im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 3 BS 380/03 , InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799).